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Allgemeinen Geschäftsbedingungen Flying Emotions GmbH

Die Flying Emotions GmbH mit Sitz in Kreuth ist kein eingetragenes Luftfahrtunternehmen. Sie vermittelt und vertreibt Dienstleistungen aus folgenden Bereichen: Rundflug, Film- und Fotoflug, Erlebnisflug, Transferflug, Geschäftsflug. Die Auftragserfüllung aller obenstehenden Flächenflugzeug- und Helikopterdienstleistungen übernimmt dabei stets ein eingetragenes und lizenziertes Luftfahrtunternehmen, welches sorgfältig in den Punkten Sicherheit und Zuverlässigkeit geprüft und ausgewählt worden ist. Mit der Auftragsannahme erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flying Emotions GmbH und diese sind die Grundlage für jeden weiteren Auftrag. Wird unser Angebot abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, so gelten auch dann ausschließlich unsere Bedingungen, wenn nicht rechtzeitig vom Auftraggeber schriftlich widersprochen wird. Bei entstehenden Einwänden gegen die Geschäftsbedingungen sind schriftlich einzureichen und durch die Vertragsparteien gegenzuzeichnen. Für diesen Fall behält sich die Flying Emotions GmbH vor, das Angebot zurückzuziehen.

Im weiteren Zusammenhang wird die Flying Emotions GmbH mit der Abkürzung FEG gekennzeichnet.

1 Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Auftraggeber und der FEG als Vermittler der Dienstleitung.

Mit Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Auftraggeber die FEG, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung eines Fluges in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Fluganbieter erbracht wird, zu vermitteln. Der Auftraggeber ist an den Buchungsauftrag gebunden. Die FEG weist alle Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Transportvertrag nicht mit der FEG, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Luftfahrtunternehmen oder Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschftsbedingungen des Luftfahrtunternehmens oder Leistungsträgers zustande kommt. Deren Allgemeine Geschäftsbedingungen werden vor Auftragsbuchung angezeigt und müssen durch den Auftraggeber bestätigt werden. Die Auswahl des Luftfahrtunternehmens bzw. des Luftfrachtführers und des Luftfahrzeugs ist der FEG vorbehalten. Sämtliche bestätigte Aufträge können ohne Zustimmung und Abstimmung des Auftraggebers an ein sorgfältig ausgesuchtes Luftfahrtunternehmen vergeben werden.

Um eine Buchung vornehmen zu können, muss der Auftraggeber das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf in seiner Geschftstätigkeit nicht beschränkt sein.

2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung eines Vertragsabschlusses des Auftraggebers mit dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen über die in der Buchung aufgeführten Reiseleistung durch die FEG. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten der FEG. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Flugleistung direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Luftfahrtunternehmens zugrunde. Die Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen und dem Auftraggeber. Mängel der Transportdienstleistung muss der Auftraggeber dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen gegenüber anzeigen. Mit Absenden der Buchung des Auftraggebern an die FEG erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns an und versichert, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Auftraggeber erklärt sich mit der in dieser Geschäftsbedingung beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden. Mit Annahme des Vermittlungsauftrages durch die FEG, das heißt, mit der Zusendung der entsprechenden Bestätigung an den Auftraggebern, ist dieser an den Vermittlungsauftrag gebunden. Zu diesem Zeitpunkt ist ein verbindlicher Vermittlungsvertrag zwischen Auftraggeber und FEG zustande gekommen. Die Annahme des Vermittlungsvertrages kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax, online oder per E-Mail erfolgen. Sofern der Auftrag von einer anderen Person als dem Auftraggebern erteilt, haftet der Auftraggeber neben dieser Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Personen. Die Bestätigung über die Annahme des Vermittlungsauftrages ist zu unterscheiden von der Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt die FEG lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der durch den Auftraggebern in Auftrag gegebenen Buchung an das jeweilige Luftfahrtunternehmen. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem ausgewählten Luftfahrtunternehmen zustande gekommen ist. Die Auftragserfüllung obliegt ausschließlich diesen Luftfahrtunternehmen oder Fluggesellschaften.

3 Flugpreise und Fälligkeit

Die auf den Websites und den Werbeflyern angegebenen Ticketpreise für Rundflüge gelten in der Regel nur für im vornehinein festgelegte Tage vom Flugplatz in Landshut (EDML) und bei Bezahlung und Ausstellung des Tickets innerhalb von 24 bis 72 Stunden (je nach Luftfahrtunternehmen). Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Luftfahrtunternehmen. Wünscht der Auftraggeber eine Abweichung von den oben stehenden Beschränkungen wie Abflugzeit und Standort, wird für den Flug ein gesondertes Angebot erstellt. Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird der Preis für die gebuchte Leistung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die FEG ist vom gewählten Luftfahrtunternehmen beauftragt und bevollmächtigt, den ihm geschuldeten Preis für die Flugleistung einzuziehen und zu diesem Zweck Geldbeträge entgegenzunehmen oder den geschuldeten Betrag je nach vom Auftraggebern gewählter Zahlungsart (z.B. Kreditkarte, EC-Karte oder Lastschriftverfahren) einzuziehen.

4 Vermittlungsentgelt

Für die Vermittlungsleistung der FEG werden keine gesonderten Gebühren berechnet, da diese in der Regel im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten sind.

5 Preis- und Leitungsänderungen

Hinsichtlich möglicher nderungen des Preises für die gebuchte Flugleistung und etwaiger Änderungen der gebuchten Leistung, verweist die FEG auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Luftfahrtunternehmens bzw. der Fluggesellschaft. Neben den Transport- und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Luftfahrtunternehmen gelten hierzu die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichungen der Regeln über die Beförderung im international Luftverkehr insbesondere des Warschauer Abkommens.

6 Buchungsbestätigung, Tickets, Gutscheine und Flugunterlagen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung und ihm übersandte Tickets bzw. Gutscheintickets und alle Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die angegeben Daten mit der getätigten Buchung identisch sind. Stellt der Auftraggeber Abweichungen oder falsche Angaben fest, hat er dies der FEG bzw. dem Luftfahrtunternehmen hierauf unverzüglich mitzuteilen. Gutscheine und Tickets werden dem Auftraggebern in der Regel nach erfolgter Zahlung per E-Mail übersandt. Es besteht für den Auftraggebern außerdem die Möglichkeit, Tickets bzw. Gutscheine zu Gunsten Dritter als Geschenkartikel, ggf. gegen Gebühr, versenden zu lassen. Gutscheine sind nur für 365 Tage ab Ausstellungsdatum gültig und es gibt kein Rückgaberecht bzw. Barauszahlung des Entgelts der geschenkten Leistung. Ein Verfallsdatum ist auf dem Gutschein angegeben. Bei Verlust eines Gutscheines haftet der Auftraggeber. Es besteht somit kein Recht für eine Neuaustellung. Gutscheine müssen an dieser Stelle genau eingearbeitet und geregelt sein. Angebote werden in der Regel auf Basis der Leistungsdaten des betreffenden Luftfahrtunternehmens erstellt. Diese Angebote der FEG sind stets freibleibend, es sei denn, das Angebot wird ausdrücklich schriftlich als verbindlich angegeben. Die Gefahr des Verlustes von Tickets und Gutscheinen oder sonstigen Unterlagen geht im Falle des Versands auf den Auftraggebern über, sobald die FEG die Unterlagen dem beauftragten Transportunternehmen übergeben hat.

7 Vorzeitiger Abbruch der Buchung

Der Abbruch der Buchung kann nur im Falle von zu säpt bemerkten Irrtümern in der übermittelten Buchung oder Bestellung von Gutscheinen und Tickets vorgenommen werden, sofern der Auftrag der FEG noch nicht bestätigt wurde. Der Widerruf muss innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung der originalen Bestellung bzw. Buchung bei der FEG eingehen und die berichtigten Daten beinhalten. Wurde der Auftrag noch nicht durch die FEG und dem kooperierenden Luftfahrtunternehmen angenommen, kann die Stornierung unabhängig von den Geschäftsbedingungen des Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden. In diesem Fall behält sich die FEG das Recht vor, ein Leistungsentgelt in Höhe von 12 EUR zu erheben. Wurde der Auftrag bereits durch die FEG angenommen, wird wie unter 9 Umbuchung bzw. Stornierung verfahren.

8 Transportschäden

Bei Bruchschäden an zerbrechlichen bzw. bruchempfindlichen Gütern haftet das kooperierende Luftfahrtunternehmen nur wenn diese sachgem. für den Transport verpackt sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Punktes 9 dieses Vertrages.

9 Stornierungen, Umbuchungen

Bei Stornierung der vermittelten Beförderungsleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Luftfahrtunternehmens. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung kann die FEG zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren des jeweiligen Luftfahrtunternehmens eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20% des gebuchten Bruttobetrages erheben. Um erhebliche finanzielle Verluste bei einer Stornierung zu vermeiden, wird dem Auftraggebern der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Die Umbuchung einer Flugleistung ist nur durch die Stornierung der gebuchten und bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Flugleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Auftraggebern und dem Luftfahrtunternehmen geschlossene Vertrag enthält hierfür gesonderte Bestimmungen. In diesem Falle behält sich die FEG eine Umbuchungspauschale in Höhe von 20% des Bruttobetrages vor. Wird ein Flug bei laufenden Maschinen bzw. Motoren durch den Auftraggeber oder seitens eines Vertreters vorzeitig abgebrochen oder der Abbruch veranlasst, so ist die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Der Auftraggeber hat in Abstimmung mit der FEG das Recht, einen Ausweichtermin für den Einsatz festzulegen, sofern die Witterungsbedingungen den vorgesehenen Flug unzumutbar bzw. unmöglich machen. In diesen Fällen ist die Terminverschiebung kostenfrei. Dies gilt nicht, sofern speziell für den Einsatz gemietetes Equipment separat gebucht wurde. Eventuelle Installationskosten, sowie Tagesmieten und gegeben falls angemietetes Personal, sind ebenfalls durch den Auftraggeber zu entrichten. Wird die Flugzeit vor und während des Fluges durch den Auftraggeber gekürzt, so hat der Auftraggeber der FEG die anteilige Vergütung zu erstatten. Für die abgesagte Flugzeit, die sich aus der Differenz zwischen der anteiligen Vergütung und des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreis zur Zeit der Teilkündigung des Teilrücktritts bemisst, kann die FEG Schadensersatz in Höhe von 75% verlangen, sofern nicht der Auftraggeber oder die FEG im Einzelfall andere Nachweise erbringen.

8 Beschränkte Gattungsschuld, Nichterbringung der Leistung durch das lizenzierte Luftfahrtunternehmen

Die FEG ist nur verpflichtet die Dienstleistung mit ihr in Kooperation stehenden Luftfahrtunternehmen durchzuführen. Die Auftragsbedingung steht unter dem Vorbehalt einer richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Leistungserbringung seitens des lizenzierten Luftfahrtunternehmens. Bei schuldhafter Nichtdurchführung der Leistung durch das lizenzierte Luftfahrtunternehmen, steht beiden Parteien das Recht zu vom Vertrag zurckzutreten.

8 Flug, Einreisebestimmungen und sonstige Informationen

Der Auftraggeber ist grundstzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Flüge erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsbestimmungen, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass- und Visa-Bestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Dokumente. Die FEG weist darauf hin, dass von ihm erteile Auskünfte bezüglich der vorstehenden Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können, weshalb für diese Auskünfte keine Haftung bernommen wird. Dem Auftraggebern wird nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Gesundheit?

9 Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich erfolgt die Zahlung der Rundflugtickets bzw. Gutscheine durch Vorauskasse. Die Möglichkeiten der Bezahlung sind Barzahlungen, mit EC-Karte, Kreditkarte oder Lastschrifteinzug. Bei Charterflügen kann die FEG eine Anzahlung bis zu 100% des Netto-Rechnungsbetrages verlangen. Der Rechnungsbetrag wird nach Erhalt der Rechnung sofort fällig und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu entrichten. Weitere Ansprche sind nachträglich möglich, wenn durch die FEG eindeutig belegen bzw. nachweisen kann, dass höhere Kosten wie z.B. Spritpreise oder Landegebühren entstanden sind. Mahnungen werden jeweils mit 6,00 als Pauschalbetrag vereinbart, welcher zusätzlich zum Rechnungsbetrag sofort fällig wird und zu entrichten ist.

9 Haftung

Die FEG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die FEG ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die FEG in demselben Umfang. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

10 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung sind rechtskräftig festgestellt oder werden von Seite der FEG nicht bestritten.

11 Datenschutz

Die FEG erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Auftraggebern und gegebenfalls auch andere Passagiere. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Auftraggebern gebuchte Flugleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an das jeweilige Luftfahrtunternehmen der gebuchten Flugleistung und bei Verlangen den Behörden.

12 Salvatorische Klausel

Sollte ein Punkt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen der FEG gegen geltendes Recht verstoßen oder aber auch aus sonstigen Gründen unwirksam, bzw. nichtig sein, so sollen alle übrigen Punkte und Rechtsgedanken weiterhin Gültigkeit haben und zum Bestandteil des Vermittlungsvertrages werden. Der Auftraggeber ist damit beim Abschluss des jeweiligen Vermittlungsvertrages damit ausdrücklich einverstanden.

13 Schriftformerfordernis

Änderungen dieser allgemeinen Geschftsbedingungen, bzw. abweichende Vereinbarungen, die zwischen der FEG und dem Auftraggebern getätigt werden, bedürfen der Schriftform. Änderungen dieses Schriftformerfordernisses sind ebenfalls nur in schriftlicher Form möglich.

14 Schlussbestimmungen

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten als Gerichtsstand Miesbach vereinbart.